Polizeiliches Teilverbot für Demonstration gegen den EU-Gipfel
5. Pressemitteilung des Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel | 23.3.2007
Mit Bescheid vom 21. März hat das Landeskriminalamt der Berliner Polizei ein Teilverbot über die Demonstration gegen den EU-Gipfel am 25. März erlassen. Dem Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel ist es darin untersagt, die Friedrichstraße unterhalb der Weidendammbrücke sowie die gesamte Straße Unter den Linden für die Demonstration zu nutzen. Das LKA begründet dies insbesondere mit der Sicherheit der Staatsgäste sowie der deutschen Verfassungsorgane, deren Transport von der Propagandaveranstaltung am Brandenburger Tor zu einem Gottesdienst
im Berliner Dom nur über die Straße Unter den Linden erfolgen könne.
Dem Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel ist es darin untersagt, die
Friedrichstraße unterhalb der Weidendammbrücke sowie die gesamte Straße
Unter den Linden für die Demonstration zu
nutzen. Das LKA begründet dies insbesondere mit der Sicherheit der
Staatsgäste sowie der deutschen Verfassungsorgane, deren Transport von
der Propagandaveranstaltung am Brandenburger Tor zu einem Gottesdienst
im Berliner Dom nur über die Straße Unter den Linden erfolgen könne.
Dieser Gottesdienst ist jedoch nicht Bestandteil des offiziellen
Regierungsprogramms. Auch unser Kompromissangebot, die Demonstration
bis auf Höhe Kirchstr. zu führen, lehnte das LKA ab mit der
Begründung, dass das Regierungsprogramm nun auch weit in die Straße
Unter den Linden ausgeweitet wurde.
Das Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel sieht in dem Teilverbot den
Versuch, den legitimen Protest gegen die EU-Politik ins Abseits zu
drängen, damit er öffentlich kaum wahrgenommen wird. Obwohl das
Bundesverfassungsgericht in seinem sog. Brokdorf-Urteil von 1985
meinte, dass dem Protest die Möglichkeit gegeben werden muss, auch in
räumlicher Nähe zu einem kritisierten Ereignis zu demonstrieren, wird
uns dieses Recht nun verwehrt. Dieses Teilverbot ist ein Ausdruck
staatlicher Willkür.
Auch die weiteren Auflagen wie die Begrenzung seitlicher Transparente
auf eine Länge von 1,50 Metern oder das Verbot von Glasflaschen bzw.
Stahlkappenstiefeln sind nicht hinzunehmen. Transparente an den Seiten
dienen der Mitteilung unserer politischen Positionen an Anwohner und
Passanten.
Das Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel hat einen Eilschutzantrag
beim Verwaltungsgericht gegen die Auflagen gestellt.
E-Mail: antieu@gmx.de
Presse-Info: 0175 764 06 24