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Polizeiliches Teilverbot für Demonstration gegen den EU-Gipfel

Brücke über die Spree in Berlin soll dicht gemacht werden5. Pressemitteilung des Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel | 23.3.2007

Mit Bescheid vom 21. März hat das Landeskriminalamt der Berliner Polizei ein Teilverbot über die Demonstration gegen den EU-Gipfel am 25. März erlassen. Dem Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel ist es darin untersagt, die Friedrichstraße unterhalb der Weidendammbrücke sowie die gesamte Straße Unter den Linden für die Demonstration zu nutzen. Das LKA begründet dies insbesondere mit der Sicherheit der Staatsgäste sowie der deutschen Verfassungsorgane, deren Transport von der Propagandaveranstaltung am Brandenburger Tor zu einem Gottesdienst im Berliner Dom nur über die Straße Unter den Linden erfolgen könne.

Dem Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel ist es darin untersagt, die Friedrichstraße unterhalb der Weidendammbrücke sowie die gesamte Straße Unter den Linden für die Demonstration zu nutzen. Das LKA begründet dies insbesondere mit der Sicherheit der Staatsgäste sowie der deutschen Verfassungsorgane, deren Transport von der Propagandaveranstaltung am Brandenburger Tor zu einem Gottesdienst im Berliner Dom nur über die Straße Unter den Linden erfolgen könne. Dieser Gottesdienst ist jedoch nicht Bestandteil des offiziellen Regierungsprogramms. Auch unser Kompromissangebot, die Demonstration bis auf Höhe Kirchstr. zu führen, lehnte das LKA ab mit der Begründung, dass das Regierungsprogramm nun auch weit in die Straße Unter den Linden ausgeweitet wurde.

Das Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel sieht in dem Teilverbot den Versuch, den legitimen Protest gegen die EU-Politik ins Abseits zu drängen, damit er öffentlich kaum wahrgenommen wird. Obwohl das Bundesverfassungsgericht in seinem sog. Brokdorf-Urteil von 1985 meinte, dass dem Protest die Möglichkeit gegeben werden muss, auch in räumlicher Nähe zu einem kritisierten Ereignis zu demonstrieren, wird uns dieses Recht nun verwehrt. Dieses Teilverbot ist ein Ausdruck staatlicher Willkür.

Auch die weiteren Auflagen wie die Begrenzung seitlicher Transparente auf eine Länge von 1,50 Metern oder das Verbot von Glasflaschen bzw. Stahlkappenstiefeln sind nicht hinzunehmen. Transparente an den Seiten dienen der Mitteilung unserer politischen Positionen an Anwohner und Passanten.

Das Berliner Bündnis gegen den EU-Gipfel hat einen Eilschutzantrag beim Verwaltungsgericht gegen die Auflagen gestellt.

Presse-AG des Berliner Bündnisses gegen den EU-Gipfel

E-Mail: antieu@gmx.de
Presse-Info: 0175 764 06 24